Moto Bättig AG - 5737 Menziken AG - Honda Motorrad,Mietmotorräder Ein Wochenende mit dem Traummotorrad?

Frischluft mit unseren Mietmotorrädern - viel Spass bei geringen Kosten

Warum nicht ein Wochenende mit dem Traummotorrad geniessen? Oder ein Motorrad eingehend testen? Ein Motorrad oder ein Roller erst einmal zu mieten ist eine kluge Idee - egal ob für Neueinsteiger oder erfahrene Motorradfahrer. 

Konditionen Motorradmiete 

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Konditionen Motorradmiete

Voraussetzungen:

Schweizer Führerschein Kat. A oder einen gültigen Lernfahrausweis (+ Nachweis 1. Kurs)

Die Bezahlung der Fahrzeugmiete ist in Bar oder mit folgenden Kreditkarten möglich: Eurocard / Mastercard, VISA Card, sowie Debitcards wie Maestro und Postcard (Schweiz).

Der Mietpreis inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ist grundsätzlich bei Fahrzeugabholung zur Zahlung fällig.

Mietdauer:

Die minimale Anmietdauer beträgt 1 Tag. Tagesmiete ab 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr des gleichen Tages.

Wochenendmiete ab Freitag 18.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr (2 Tagesmieten). Verlängerte Wochenenden oder Langzeitmieten auf Anfrage.

Inbegriffen sind 300 Freikilometer. Mehrkilometer werden zu CHF 0.50 pro Kilometer verrechnet.

Umbuchung / Widerrufsfrist:

Umbuchungen können bis maximal 3 Tage vor dem Übergabedatum vorgenommen werden. Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind Stornierungen nicht mehr möglich.

Bei Reservation für Tagesmieten ist ein kurzfristiger Rücktritt wegen schlechten Wetters in gegenseitiger Absprache möglich.

Mietvertragsverlängerungen (bei Verfügbarkeit) sind nach Absprache möglich.

Kommt der Mietvertrag durch Verschulden des Mieters nicht zustande, wird dem Mieter der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt, der bei Zustandekommen des Mietverhältnisses angefallen wäre.

Versicherung:

Der Mietpreis schliesst eine Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung mit ein. Der Selbstbehalt beträgt 1`000 Fr.

Fahrten ins angrenzende europäische Ausland sind ohne Einschränkung erlaubt.

Der Versicherungsschutz gilt nur bei verkehrsgerechter Nutzung und entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens sowie bei Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

Kaution:

Eine Kaution von 1000 Fr. wird bar hinterlegt und ist zusammen mit den Mietkosten im Voraus zu bezahlen.

Fahrzeugübergabe / Nutzung:

Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit des angegebenen Kilometerstandes, sowie des Tankstandes und geben eventuelle Differenzen an unsere Mitarbeiter weiter.

Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem Mietfahrzeug.

Eine komplette Motorradausrüstung ist obligatorisch.

Bei einem Unfall, Diebstahl oder sonstigem Schaden ziehen Sie bitte die Polizei hinzu und füllen das Schadensformular aus.

Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bussgelder und Strafen.

Wird durch den Mieter oder einen Zusatzfahrer mit dem Fahrzeug während der Mietzeit eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat begangen, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen.

Rückgabe:

Ihr Mietfahrzeug muss am vereinbarten Rückgabetag zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden.

Bei eigenmächtiger Mietvertragsverlängerung werden dem Mieter sämtliche entstandenen Kosten sowie ein Schadenersatz verrechnet. Ist das Fahrzeug 24h nach dem vereinbarten Termin noch nicht zurückgegeben worden, wird eine Anzeige wegen Diebstahls eingereicht.

Die Rückgabe muss mit gleichem Tankstand erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeugkontrolle durch unsere Mitarbeiter bis zu 15 Minuten in Anspruch nehmen kann.

 

 




 

AGB Motorradvermietung / Ersatz- & Probefahrtsverleih

Allgemeine Mietbedingungen
Pro Tag sind 300 Kilometer und Haftpflicht-Versicherung Inkl. Vollkasko im Mietpreis inbegriffen
Mehrkilometer werden mit CHF –.50 pro Kilometer verrechnet, Minderkilometer verfallen.
Das Depot und der voraussichtliche Mietpreis sind im Voraus zu bezahlen. Die Mindestmietdauer beträgt 1
Tag. Das Depot kann in Bar oder mit einer Kreditkarte (Visa, Mastercard oder American Express) hinterlegt
werden. Postcard und Maestro Karten werden nicht akzeptiert.
Die Benzinkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Motorrad muss vollgetankt zurückgebracht werden.
Die Übernahme des Mietmotorrades ist nur während den Geschäftsöffnungszeiten möglich; die Rückgabe
nach vorheriger Absprache auch ausserhalb der Öffnungszeiten. Unser Gebäude ist videoüberwacht. Somit
kann der Zeitpunkt der Rückgabe nachvollzogen werden.
Mit der Fahrzeugabholung muss zwingend ein gültiger Führer- oder Lernfahrausweis vorgewiesen werden.
Die Vertragsbedingungen auf der Mietapplikation gelten als verbindliche Vertragsgrundlage.
Mietreservationen können telefonisch unter der Direktwahlnummer 062 771 21 50 vorgenommen werden.
Bei übermässiger Verschmutzung des Motorrades wird die Reinigung mit CHF 30.– verrechnet.
Für das Mietfahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung nur, wenn vereinbart. Die Selbstbehalte oder
Schadensumme für die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung sind in jedem Fall vom Mieter selber zu tragen.
Bei Mietfahrten ins Ausland muss zwingend eine Vollkaskoversicherung bei uns abgeschlossen werden
(optionales Angebot).
Das Fahrzeug darf ausschliesslich von dem auf dieser Miet-/ Probefahrt- Applikation vermerkten Lenker
gefahren werden.
Allgemeine Probefahrt-/ Ersatzfahrzeugverleih
Das Fahrzeug darf ausschliesslich von dem Lenker gefahren werden, der den Leihvertrag mit der Firma Moto
Bättig AG abgeschlossen hat.
Der verantwortliche Lenker haftet vollumfänglich für unsorgfältigen Gebrauch und für jegliche Beschädigung
oder Kosten, für die nicht die Fahrzeugversicherung aufkommt (Selbstbehalt, Regress der Versicherung, etc.)
Der Lenker benutzt das Fahrzeug auf eigene Gefahr.
Der Lenker verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegenüber der MOTO
Bättig AG oder deren Angestellten.
Während einer Probefahrt-/ Ersatzfahrzeugverleih ist eine Vollkaskoversicherung inbegriffen. Die
Versicherungsdeckung richtet sich nach dem Kapitel «Versicherung».
Allgemeine Informationen
Beim Kauf eines neuen Motorrades rechnen wir die bereits bezahlte Miete von einem Tag an. Bezahlte
Optionen wie Versicherung oder weiteres Zubehör ist von einer Rückvergütung ausgeschlossen.
Eine allfällige Beschädigung des Fahrzeuges ist der Firma MOTO BÄTTIG AG spätestens bei der
Fahrzeugrückgabe zu melden.
Die Vignette befindet sich unter dem Sattel, linkes Fach oder am linken Gabelholm. (Nur nach Absprache)
Eine Unfallversicherung für Fahrer und Beifahrer besteht ausdrücklich nicht. Dies ist Sache der Mietpartei /
Entleiher.
Bei einem Schadenfall auf der rechten sowie auf der linken Seite, wird dies von der Versicherung als
zwei einzelne Schäden betrachtet. Somit beträgt der Selbstbehalt CHF 2`000.-, welcher vom Mieter /
Fahrer zu leisten ist.
Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Moto Bättig AG seine Daten für
Marketingzwecke / Statistiken und Auswertungen verwenden darf. Die Daten bleiben im Besitz von Moto
Bättig AG und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Für eine Probefahrt /Ersatzfahrzeugverleih oder Vermietung muss von Gesetzes wegen ein gültiger
Führerausweis der entsprechenden Kategorie vorgewiesen werden. Ansonsten ist kein Verleih/ keine
Vermietung möglich.
Versicherung
Die Motorräder sind Haftpflicht und Vollkasko versichert. Bei
Motorradhaftpflichtversicherung: Selbstbehalt bei einem Haftpflichtschaden, CHF 1`000.-
(Die Haftpflichtversicherung deckt lediglich Schäden gegenüber Drittpersonen).
Vollkaskoversicherung: Alle Lenker haben einen Selbstbehalt von CHF 1`000.-
Bei einem Schadenfall, kann der Selbstbehalt der Haftpflicht und der Vollkasko fällig werden.